Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. G 14 „Photovoltaikanlage Deponie Neuendorf“
gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmung: 9 Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0