Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 13 „Photovoltaikanlage Rieselfelder“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.


Abstimmung: 10                   Dafür: 10              Dagegen: 0         Enthaltungen: 0