Beschlussvorschlag:

§ 8 der Geschäftsordnung wird um einen Absatz 7 mit folgendem Wortlaut ergänzt: „Beschiedene Beschlüsse dürfen nur mit einer zeitlichen Verzögerung von ……. wieder zur Vorlage in den Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Stadtverordnetenversammlung gebracht werden.“ 

 


 


Abstimmung: 10                   Dafür:   6              Dagegen: 3         Enthaltungen: 1

 

Wortprotokoll:

In einer ersten Abstimmung wurde beschlossen, der SVV eine Wiedervorlagefrist vorzuschlagen. Bei den weiteren Abstimmungen zur Dauer der Frist (3,4,5, oder 6 Monate) ergab sich keine Mehrheit.