Sitzung: 24.04.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/120/2018/I
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen, dass die
Erschließungsanlage Birkenweg grundhaft ausgebaut wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße hergestellt.
Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des
Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 12)
in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien
entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 4,75 m zuzüglich Bankett hergestellt.
Im
Bereich des Grundstücks Birkenweg 6 wird eine Wendeschleife für Ver- und
Entsorgungsfahrzeuge hergestellt. Hinter der Wendeschleife wird die Fahrbahn
bis zum Grundstück Birkenweg 8 weitergeführt.
Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird
so hergestellt, dass auf der östlich der Fahrbahn gelegenen Seite Mulden
hergestellt werden, in denen das Oberflächenwasser versickern kann. Im
Bereich der Wendeschleife werden im
Innenkreis Mulden für die Oberflächenentwässerung hergestellt. Die verbleibende
Fläche bis an die Grundstücksgrenze heran wird als Rasenfläche ausgebildet.
Die
Grundstückszufahrten und -zuwegungen erhalten einen der RStO 12 entsprechenden
Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen
Aufsatzleuchten aufgestellt. Die Aufsatzleuchten werden mit energiesparenden
Leuchtmitteln ausgestattet.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Birkenweg kann
gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG
für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den
beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende
Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des
Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow
Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages
erstellt.
Abstimmung: 18 Dafür: 15 Dagegen: 1 Enthaltungen: 2