Beschlussvorschlag:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.

2. Der Bebauungsplan Nr. W 21 „Südwald“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. 


Wortprotokoll:

Der Vorsitzende schlug vor, die Abwägung im Block durchzuführen. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.    


Abstimmung: 16                   Dafür: 16              Dagegen: 0         Enthaltungen: 0