Sitzung: 03.07.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/141/2018/I
Beschlussvorschlag:
1.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplans abgegebenen
Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
2. Der Bebauungsplan Nr. W 21 „Südwald“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Wortprotokoll:
Der Vorsitzende schlug vor, die Abwägung im Block durchzuführen. Dagegen erhob sich kein Widerspruch.
Abstimmung: 16 Dafür: 16 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0