Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung billigt den vorliegenden Entwurf zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. M 7 „Lübbener Chaussee“ und den Entwurf der
Begründung.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Offenlage des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, wird Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben,
Abstimmung: 8 Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0