Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Stadt Beeskow mit dem Landkreis Oder-Spree eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur teilweisen Wahrnehmung der Aufgaben der Stadt Beeskow als Vollstreckungsbehörde nach § 17 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 8 Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGB) durch den Landkreis Oder-Spree abschließt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |