Beschlussvorschlag:
1.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander werden die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W
21 „Südwald“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung
berücksichtigt.
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Abgeordnete: 8 Dafür:
8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
sachk. Einw.: 8 Dafür:
8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0