Beschlussvorschlag:

1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.

 

2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Abgeordnete: 8               Dafür: 8               Dagegen: 0         Enthaltungen: 0

sachk. Einw.: 8  Dafür: 8               Dagegen: 0         Enthaltungen: 0