Sitzung: 18.05.2021 Stadtverordnetenversammlung
Frau Rudolph aus Schneeberg fragte den Vorsitzenden wie er gegen die wahrheitswidrigen
Tatsachenbehauptungen aus der letzten Sitzung vorgeht, dass eine 200 m Höhe für Windkraftanlagen eine Verhinderungsplanung ist, für die die Abgeordneten haften müssten.
Herr Wiebicke antwortete, dass er in der letzten Sitzung auf die Regelungen des § 25 der Kommunalverfassung hingewiesen habe, die von den Abgeordneten zu beachten sind. Er machte deutlich, dass vom gesagten häufig nur ein Teil erfasst wird. Verweis auf den beiliegenden Redebeitrag Seite 2 Abs. 1 und 2 von Herrn Wiebicke im Protokoll vom 04.05.
Herr Wiebicke fügte hinzu: ob diese Aussagen wahr oder unwahr sind entscheiden Andere.
Frau Rudolph/ Wer hat das Planungsbüro Wolff beauftragt?
Antwort BM: Der Vorhabenträger.
Frau Rudolph/ Welche vertraglichen Beziehungen bestehen zum Planungsbüro Wolff?
Bürgermeister antwortet, dass die Stadt Beeskow mit dem Planungsbüro Wolff keinen Vertrag habe.
Frau Rudolph/ Wie wird sichergestellt das die Weisungen der SVV durch das Planungsbüro umgesetzt werden. Antwort BM : könnte sichergestellt werden sofern man einen städtebaulichen Vertrag hätte, dieser ist jedoch noch nicht geschlossen.
Frau Rudolph/Welche Gemeinden haben sich zum Bebauungsplanentwurf in der frühzeitigen Trägerbeteiligung geäußert?
Frau Bartelt antwortet, dass sie das aus dem Stand nicht beantworten könne und prüfen müsse.