Frau Rudolph aus Schneeberg fragte den Vorsitzenden wie er gegen die wahrheitswidrigen

Tatsachenbehauptungen aus der letzten Sitzung vorgeht, dass eine 200 m Höhe für Windkraftanlagen eine Verhinderungsplanung ist, für die die Abgeordneten haften müssten. 

Herr Wiebicke antwortete, dass er in der letzten Sitzung auf die Regelungen des § 25 der Kommunalverfassung hingewiesen habe, die von den Abgeordneten zu beachten sind. Er machte deutlich, dass vom gesagten häufig nur ein Teil erfasst wird.  Verweis auf den beiliegenden Redebeitrag Seite 2 Abs. 1 und 2 von Herrn Wiebicke im Protokoll vom 04.05.

Herr Wiebicke fügte hinzu: ob diese Aussagen wahr oder unwahr sind entscheiden Andere.

 

Frau Rudolph/ Wer hat das Planungsbüro Wolff beauftragt?

Antwort BM: Der Vorhabenträger.

 

Frau Rudolph/ Welche vertraglichen Beziehungen bestehen zum Planungsbüro Wolff?

Bürgermeister antwortet, dass die Stadt Beeskow mit dem Planungsbüro Wolff keinen Vertrag habe.

Frau Rudolph/ Wie wird sichergestellt das die Weisungen der SVV durch das Planungsbüro umgesetzt werden.  Antwort BM : könnte sichergestellt werden sofern man einen städtebaulichen Vertrag hätte, dieser ist jedoch noch nicht geschlossen.

 

Frau Rudolph/Welche Gemeinden haben sich zum Bebauungsplanentwurf in der frühzeitigen Trägerbeteiligung geäußert?

Frau Bartelt antwortet, dass sie das aus dem Stand nicht beantworten könne und prüfen müsse.