Der Bürgermeister informierte, dass das Amtsgericht die Schiedspersonen Herrn Lange und Frau Losansky bestätigt hat.

 

Auf Anfrage von Herrn Wernicke und Herrn Rudolph an den im Publikum anwesenden Geschäftsführer der Loscon GmbH Herrn Lassowsky antwortete dieser, dass man die städtebaulichen Verträge nicht unterzeichnen wolle, weil bei den beschlossenen Änderungen des B-Planentwurfes, sich das Vorhaben wirtschaftlich nicht realisieren lasse.

 

Herr Pachtner kam auf die Beschlüsse zum B-Planverfahren zu sprechen. Er betonte, dass man hier einen Kompromiss gefunden habe. Er warnte aber davor, sich Illusionen über den Ausgang des Verfahrens zu machen.

Er machte Herr Rudolph und Herr Wernicke und deren „populistische“ Anträge für den langen Verlauf des Bebauungsplanverfahrens verantwortlich.

 

Herr Rudolph verlas eine persönliche Erklärung.

 

Der Bürgermeister machte deutlich, dass er bei den B-Planverfahren zu WEG 50 und WEG 61 ausschließlich die Interessen der Stadt Beeskow vertrete.

 

Er orientiere sich dabei am Gemeinwohl. Es liege auch kein Mitwirkungsverbot oder Befangenheit vor, da der Gesetzgeber in § 22 KommVerf klar definiert, wann dies gegeben ist. Er oder seine Angehörigen  haben im Plangebiet weder Grundstücke, noch sind sie in irgendeiner Weise an den Vorhabenträgern Loscon und EWE beteiligt.