Frau Rudolph (Schneeberg) äußerte die Auffassung, dass die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zum Teilregionalplan Windenergienutzung keine Auswirkungen auf das laufende Bebauungsplanverfahren hätte. Sie wollte wissen, wie nun weiter verfahren werden soll. Der Vorsitzende verwies auf die Beratungen der SVV unter TOP 22.

Weiterhin beantragte Frau Rudolph, dass sie unter dem TOP 22 an der Diskussion teilnehmen könne. Der Vorsitzende verwies sie dazu auf die Regelungen der Geschäftsordnung. Frau Rudolph fragte den Bürgermeister ob er Kontakt zu den Investoren nach dem Urteil hatte. Der BM verneinte dies.

 

Herr Gurtz erkundigte sich danach, was mit den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger passiert sei. Der BM verwies darauf, dass die bei den Unterlagen aller anderen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange beigefügt seien. Frau Bartelt wies darauf hin, dass durch das Planungsbüro Wolf die entsprechenden Stellungnahmen alle ausgewertet werden und im Rahmen des weiteren B-Plan-Verfahrens abgewogen werden müssen. Frau Rudolph wollte von Herrn Pachtner wissen, warum die Fraktion gemeinsam mit der SPD den o.g. Antrag eingebracht hat. Herr Pachtner erläuterte, dass aus seiner Sicht erst einmal die rechtlichen Fragen wie es nach dem Urteil weitergeht betrachtet werden müssen.

 

Frau Laue nahm Bezug auf die BV/054/2021 (städtebaul. Rahmenplan Weinberge/ Vorheide) und wies darauf hin, dass aus naturschutzfachlicher Sicht die Flächen nicht geeignet seien für Wohnungsbau. Außerdem müssten werthaltige Grundstücksangebote gemacht werden. Der Bodenrichtwert sei dafür zu niedrig. Der BM erläuterte, dass der Verkauf zum Bodenrichtwert dem politischen Willen der Stadtverordneten entsprach und auch durch die gesetzlichen Regelungen gedeckt ist. Hierzu habe man sich mit dem RPA und der Kommunalaufsicht abgestimmt.

Herr Schulze ergänzte, dass es knapp 100 Interessenten für Baugrundstücke gebe und zu Mietwohnungsbau kaum Nachfrage herrsche.

 

Herr Ortsvorsteher Breitung hatte Fragen zur Haushaltsplanung und der korrekten Antragstellung gegenüber dem Kämmerer und wollte wissen, ob es Weiterbildungsangebote für Ortsbeiräte gibt. Der BM verwies darauf, die Fragen zur Haushaltsantragstellung mit dem Kämmerer zu klären. Sofern Weiterbildungsbedarf besteht, könne der über Frau Neumann angemeldet werden. Die Verwaltung macht dann Vorschläge.

 

Herr Ullrich Görsdorf erkundigte sich ob es für Wohnungsbau nicht alternative Flächen gebe, so zum Beispiel beim ehemaligen Landbaukombinat, der Gewerbefläche hinter der Feuerwehr und dem LKW-Parkplatz Im Luch. Frau Bartelt antwortete, dass es sich entweder um Flächen im Privatbesitz handelt oder wie der LKW-Parkplatz nicht für eine Eigenheimbebauung geeignet sind.