Auf Nachfrage von Herrn Lenhardt informierte der Bürgermeiste über die Arbeitsberatung beim WAZV zum Thema Altanschließer. Rechtsanwalt Kühne hat die Verbandsmitglieder darüber informiert, dass sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nur auf nicht bestandskräftige Bescheide bezieht. Solche legen beim Verband nicht vor. Außerdem habe der Verband bereits im vorigen Jahr sein Finanzierungsmodell umgestellt und es bestehe kein grundsätzlicher Handlungsbedarf. Anträge auf Aufhebung bestandskräftiger Bescheide werden durch die Verbandsvorsteherin in jedem Einzelfall geprüft und beschieden. Ebenso wird mit Widersprüchen zur Mengengebühr verfahren. Der Bürgermeister geht davon aus, dass es auch zu Klagen kommen wird. Das Gutachten des Innenministeriums steht weiterhin aus und damit gibt es auch keine verbindlichen Aussagen der Kommunalaufsicht.