Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder des Bau-und Umweltausschusses stimmen der Befreiung von den
Festsetzungen der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns in
folgenden Punkten zu:
1.
Gemäß § 5 Abs. 2 sind nur Dachneigungen zwischen 35 und 55 Grad zulässig. Der
Unterschreitung auf 21 bzw. 18 Grad wird zugestimmt.
2.
Gemäß § 7 Abs. 2 sind Ortgangziegel nicht zulässig. Die Verwendung eines
Ortgangziegels mit zurückgesetztem Schenkel wird zugestimmt.
3. Der Abweichung vom § 12 Abs. 2 und Abs. 3 in Bezug auf die Fensterformate und deren Unterteilung wird entsprechend dem Antrag zugestimmt.
Abstimmung: 9 Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Sachk.: Einw.: 6 Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0