Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Bau-und Umweltausschusses stimmen der Befreiung von den Festsetzungen der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns in folgenden Punkten zu:

1. Gemäß § 5 Abs. 2 sind nur Dachneigungen zwischen 35 und 55 Grad zulässig. Der Unterschreitung auf 21 bzw. 18 Grad wird zugestimmt.

2. Gemäß § 7 Abs. 2 sind Ortgangziegel nicht zulässig. Die Verwendung eines Ortgangziegels mit zurückgesetztem Schenkel wird zugestimmt.

3. Der Abweichung vom § 12 Abs. 2 und Abs. 3 in Bezug auf die Fensterformate und deren Unterteilung wird entsprechend dem Antrag zugestimmt.

 


  


Abstimmung: 9                                     Dafür: 9                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0

Sachk.: Einw.: 6                                     Dafür: 6                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0