Begründung:
Die
Stadt Beeskow hat im Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow bisher zwei
Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Ziel dieser
Konzentrationsfläche ist, dass Windkraftanlagen in diesen Gebieten zulässig
sind und gleichzeitig außerhalb dieser Flächen ausgeschlossen werden. Durch die
Erarbeitung eines Bebauungsplanes werden die Standorte der Anlagen und die
Erschließung geregelt.
Im
Entwurf des Teilregionalplanes Wind der Regionalen Planungsgemeinschaft ist
dieses Gebiet, das sich auch noch auf Grundstücke der Nachbargemeinde
erstreckt, als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Mit Inkrafttreten des
Teilregionalplanes ist die Stadt Beeskow verpflichtet, die eigenen Planungen
entsprechend anzupassen. Um Wildwuchs zu vermeiden und die Anlagen
städtebaulich geordnet festzulegen, wird ein Bebauungsplan erarbeitet. Der
Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Das
Plangebiet setzt sich aus folgenden Flurstücken zusammen:
Gemarkung
Beeskow
Flur
17: Flurstücke 137 – 145
Flur
26: Flurstücke 16 – 24, 38
Gemarkung
Schneeberg
Flur
5: Flurstücke 3, 6 – 11,
13 -20, 23 – 28, 54, 55, 57, 58
und ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
1.
Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein
Bebauungsplan aufgestellt.
2.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in
Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur
Erörterung der Planung durchgeführt.
Das Planverfahren kann nur abgeschlossen werden, wenn der Teilregionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree diese Fläche als Windeignungsfläche ausweist.