Betreff
Satzung der Stadt Beeskow zum Friedhofs- und Bestattungswesen und zu den Gebühren für den Friedhof im Ortsteil Krügersdorf
Vorlage
BV/086/2017/II
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Die Friedhöfe werden durch die Ortsteile in Eigenverantwortung geführt. Um den Kostenanstieg zu kompensieren, kam der Vorschlag aus dem Ortsteil, die Gebühren für die Pflege einzuführen. Die Änderung wurde im § 32 Abs. 3 der Satzung eingearbeitet.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten der Stadt Beeskow beschließen die geänderte Fassung über die
Satzung der Stadt Beeskow zum Friedhofs- und Bestattungswesen und zu den
Gebühren für den Friedhof im Ortsteil Krügersdorf ab 01.01.2018.