Betreff
Straßenbezeichnung für das Wohngebiet "Südwald"
Vorlage
BV/019/2019/I
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. W 21 „Südwald“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Einfamilienhäusern geschaffen. Derzeit wird die Erschließung durchgeführt. Voraussetzung für die Bearbeitung der Medienanschlüsse und der Bauanträge ist eine Straßenbezeichnung und die Nummerierung der Grundstücke.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den Straßennamen
für das neue Wohngebiet „Südwald“ wie folgt:
Am Südwald oder Fledermausweg.