Betreff
Zustimmung Grundsatzvereinbarung Mitverwaltung
Vorlage
BV/136/2020/BM
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Seit 2018 verhandeln die vier Gemeinden über die Einführung der Mitverwaltung zum 01.01.2022. Dazu wurde bereits eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet. Im Rahmen dieses Prozesses waren Änderungen erforderlich. Die überarbeitete Fassung ist als Anlage beigefügt. Am Zeitplan (Einführung zum 01.01.2022) wird weiterhin festgehalten. Schwerpunkt für die Stadt Beeskow ist weiterhin die Übernahme der Kernverwaltungsaufgaben unter Berücksichtigung einer gesonderten Lösung für die „nachgeordneten Einrichtungen“ wie Kitas, Bauhöfe und Küchen. Hier wird nunmehr eine Lösung über einen Zweckverband geprüft. 

 

Anbei die abgestimmte Beschlussvorlage zwischen den Gemeinden mit umfassenden Erläuterungen. 


Anlagenverzeichnis:   


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow stimmt den überarbeiteten Grundsätzen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Umsetzung der Mitverwaltung der zukünftig mitverwalteten Gemeinde Tauche, der Stadt Friedland und der Gemeinde Rietz-Neuendorf durch die verwaltende Stadt Beeskow gemäß dem vorliegenden Entwurf mit Stand Februar 2020 zu. 

 

Weiterhin erhalten Sie die Beschlussvorlage der Gemeinden zur Gründung eines Zweckverbandes zu Ihrer Information. Mit den Gemeinden wurde vereinbart, dass für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen, die Prüfungskosten zur Thematik Zweckverband von allen vier Gemeinden zu jeweils ¼ getragen wird. Der Kostenanteil der Stadt Beeskow würde demnach je nach Auftragsstand bei ca. 8.000 € liegen.