Begründung:
Seit
2018 verhandeln die vier Gemeinden über die Einführung der Mitverwaltung zum
01.01.2022. Dazu wurde bereits eine Grundsatzvereinbarung unterzeichnet. Im
Rahmen dieses Prozesses waren Änderungen erforderlich. Die überarbeitete
Fassung ist als Anlage beigefügt. Am Zeitplan (Einführung zum 01.01.2022) wird
weiterhin festgehalten. Schwerpunkt für die Stadt Beeskow ist weiterhin die
Übernahme der Kernverwaltungsaufgaben unter Berücksichtigung einer gesonderten
Lösung für die „nachgeordneten Einrichtungen“ wie Kitas, Bauhöfe und Küchen.
Hier wird nunmehr eine Lösung über einen Zweckverband geprüft.
Anbei die abgestimmte Beschlussvorlage zwischen den Gemeinden mit umfassenden Erläuterungen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow stimmt den
überarbeiteten Grundsätzen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
Umsetzung der Mitverwaltung der zukünftig mitverwalteten Gemeinde Tauche, der
Stadt Friedland und der Gemeinde Rietz-Neuendorf durch die verwaltende Stadt
Beeskow gemäß dem vorliegenden Entwurf mit Stand Februar 2020 zu.
Weiterhin erhalten Sie die Beschlussvorlage der Gemeinden zur Gründung eines Zweckverbandes zu Ihrer Information. Mit den Gemeinden wurde vereinbart, dass für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen, die Prüfungskosten zur Thematik Zweckverband von allen vier Gemeinden zu jeweils ¼ getragen wird. Der Kostenanteil der Stadt Beeskow würde demnach je nach Auftragsstand bei ca. 8.000 € liegen.