Begründung:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow hat am 02.05.2017 die
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 66 und die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. K 5 „Windpark Görzig-Ost“ beschlossen und damit das
Planverfahren formell eingeleitet. Zur Sicherung der Planung wurde eine
Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB und eine Satzung für ein besonderes
Vorkaufsrecht gemäß § 23 Abs. 1 BauGB beschlossen.
2. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form einer Planauslage vom 06.06.2017 bis 23.06.2017 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.01.2020 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die eingegangenen Hinweise sind im Entwurf beachtet worden, soweit diese für das Planverfahren relevant waren.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. K 5 „Windpark Görzig-Ost“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die Unterlagen im Internet (§ 4a Abs. 4 BauGB).