Begründung:
Der
Gefahrenabwehrbedarfsplan ist regelmäßig zu überarbeiten und durch die
Stadtverordneten neu zu beschließen. Aufgrund der aktuellen Veränderungen wurde
das damalige Büro erneut beauftragt, diesen Plan zu überarbeiten. Der Entwurf
wurde intensiv innerhalb der Feuerwehr diskutiert.
Aus
Sicht der Verwaltung ergeben sich vorrangig erforderliche Maßnahmen, die den
hohen Standard der Einsatzbereitschaft in den kommenden Jahren sicherstellen
und deshalb in die Haushaltsplanung Eingang finden müssen. Die weiteren
Investitionsmaßnahmen ermöglichen zusätzliche qualitative Verbesserungen durch
modernste Technik. Eine zeitnahe Beschaffung ist nicht zwingend erforderlich,
aber wünschenswert. Zu der Drohne wird darauf hingewiesen, dass dieser
Vorschlag von jungen Feuerwehrkameraden kam und eine Bewilligung in besonderer
Weise die Motivation fördert.
Darüber hinaus sind alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Zahl der aktiven Kameraden in Beeskow zu stabilisieren, neue Kräfte zu gewinnen und die Tageseinsatzbereitschaft zu erhöhen.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die 2.
Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes, mit dem sich daraus ableitenden
Investitionsbedarf:
a)
vorrangig erforderlich
-
Errichtung einer KFZ-Halle mit LKW-Stellplätzen
-
Ersatzbeschaffung Feuerwehrboot
-
Umsetzung LF16 nach Neuendorf
-
Ersatzbeschaffung von drei TSFW
Die
Mittel für diese Maßnahmen sind in den nächsten Haushalten prioritär
einzuordnen.
b)
weiterhin erforderlich
-
Neuanschaffung Jetski als Alternative zu einem zweiten Schlauchboot
- Kameradrohne zur Unterstützung der Einsatzleitung