Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt

1. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“ nach

§ 13a BauGB zu ändern

2. gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen

3. den Änderungsentwurf nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.   


Abstimmung: 18                   Dafür:   18           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0