Sitzung: 12.07.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/033/2016/II
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt die Straßenreinigungssatzung ab 01.01.2017, welche folgende Änderungen beinhaltet:
Präambel
Auf Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286), des § 9 Abs. 3 und des § 49 a des
Brandenburgischen Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
28.07.2009 (GVBl I, S. 358) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für
das Land Brandenburg vom 31.03.2004 (GVBl I, S. 174) in den jeweils gültigen
Fassungen hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow am 12.07.2016
folgende Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren beschlossen:
§ 7
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
..…(5)
Die Benutzungsgebühren je m Grundstücksseite ergeben sich aus der Anzahl der
wöchentlichen Reinigungen.
Sie
betragen: für die
Reinigungsklasse 2 1,30
€ / m / Jahr (0,90 + 0,40)
für
die Reinigungsklasse 2a 0,85
€ / m / Jahr (0,45 + 0,40)
Die
Zugehörigkeit einer Straße zu den in Abs. 5 genannten Reinigungsklassen ergibt
sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlage 5).
(6)
Die Benutzungsgebühren je Frontmeter für die Reinigungsklasse 4 (nur
Winterdienst/ Laubentsorgung) Anlage 5 - beträgt 0,40
/ m / Jahr. …..
§ 11
In-Kraft-Treten
Diese
Satzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
vom 18.12.2014 außer Kraft.
Anlage
1 (Straßenverzeichnis) und Anlage 2 (Straßen, deren Fahrbahnen durch die
Anlieger gereinigt werden)
Neuaufnahme An der Kupferschmiede
Abstimmung: 18 Dafür: 18 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0