Sitzung: 12.07.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/035/2016/I
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordneten beschließen, dass der Beschluss Nr. BV/012/2015/II der
Stadtverordnetenversammlung am 17.03.2015 dahingehend geändert wird, dass
zusätzlich zum Gehweg und der Straßenbeleuchtung noch die Teileinrichtungen
Fahrbahn mit Straßenbegleitgrün und Oberflächenentwässerung hergestellt werden.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird
in einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt. Die Schützenstraße
wird als Haupterschließungsstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten
Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den „Stadtluchgraben“.
Vor den Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen.
Abstimmung: 18 Dafür: 16 Dagegen: 1 Enthaltungen: 1