Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten beschließen, dass der Beschluss Nr. BV/012/2015/II der Stadtverordnetenversammlung am 17.03.2015 dahingehend geändert wird, dass zusätzlich zum Gehweg und der Straßenbeleuchtung noch die Teileinrichtungen Fahrbahn mit Straßenbegleitgrün und Oberflächenentwässerung hergestellt werden.

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 01 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt. Die Schützenstraße wird als Haupterschließungsstraße ausgebaut.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den „Stadtluchgraben“. Vor den Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen.

  


Abstimmung: 18                   Dafür:   16           Dagegen: 1         Enthaltungen: 1