Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses stimmen der Befreiung von den Festsetzungen der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns in folgendem Punkt zu:

 

Gemäß § 5 Nr. 4 sind Drempel bei Neubauten bis max. 500 mm zulässig. Der Errichtung eines Drempels für das geplante Einfamilienhaus mit einer Höhe von 1,20 m wird zugestimmt. 


Abstimmung: 8                                     Dafür: 8                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0

Sachk. Einw.: 2                                      Dafür: 2                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0