Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses stimmen der Befreiung von den
Festsetzungen der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns in
folgendem Punkt zu:
Gemäß § 5 Nr. 4 sind Drempel bei Neubauten bis max. 500 mm zulässig. Der Errichtung eines Drempels für das geplante Einfamilienhaus mit einer Höhe von 1,20 m wird zugestimmt.
Abstimmung: 8 Dafür: 8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Sachk. Einw.: 2 Dafür: 2 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0