Sitzung: 16.08.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/043/2016/I
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. M 8 „Verbrauchermarkt Ostkreuz“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Änderungsentwurf abzugeben.
Abstimmung: 17 Dafür: 17 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0