Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder des bau- und Umweltausschusses der Kreisstadt Beeskow stimmen der
Befreiung von den Festsetzungen der Satzung zur Gestaltung des historischen
Stadtkerns in folgendem Punkt zu:
Gemäß § 5 Nr. 2 müssen die Dachneigungen von Pultdächern auf Nebengebäuden eine Mindestneigung von 15 Grad annehmen. Die geplante Carportanlage soll mit einer Dachneigung von 3 Grad ausgeführt werden.
Abstimmung: 9 Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Sachk. Einw.: 6 Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0