Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des bau- und Umweltausschusses der Kreisstadt Beeskow stimmen der Befreiung von den Festsetzungen der Satzung zur Gestaltung des historischen Stadtkerns in folgendem Punkt zu:

Gemäß § 5 Nr. 2 müssen die Dachneigungen von Pultdächern auf Nebengebäuden eine Mindestneigung von 15 Grad annehmen. Die geplante Carportanlage soll mit einer Dachneigung von 3 Grad ausgeführt werden. 


Abstimmung: 9                                     Dafür: 9                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0

Sachk. Einw.: 6                                      Dafür: 6                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0