Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt die 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. W 13 „Wohnpark Ringstraße“ gemäß § 10 BauGB als
Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes ist gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmung: 9 Dafür: 8 Dagegen: 1 Enthaltungen: 0