Sitzung: 13.12.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/081/2016/I
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow
beschließt, dass die Erschließungsanlage bestehend aus:
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Schulstraße im
Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße und
-
die Straße Im
Luch im Abschnitt von der Luchstraße bis zur Brücke über den Stadtluchgraben
erneuert,
erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Haupterschließungsstraße ausgebaut.
Der
Neubau der Brücke über den Stadtluchgraben in der Straße Im Luch wurde im Jahr
2004 beendet. Die Brücke stellt die Abgrenzung zwischen den § 34 (auch Innenbereich genannt) und § 35 (Bauen
im Außenbereich – kurz Außenbereich genannt) dar.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung
des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) in Betonsteinpflaster hergestellt
und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer
durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt.
-
Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung
erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten
Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den
„Stadtluchgraben“. Vor dem Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen.
Ein Teil des Oberflächenwassers der Luchstraße wird mittels RW-Kanal in
Richtung Liebknechtstraße in den vorhandenen RW-Kanal der Liebknechtstraße
eingebunden.
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Die Teileinrichtung
Gehweg wird einseitig der Fahrbahn in Betonsteinpflaster mit einem den
Richtlinien entsprechenden Unterbau hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn
erfolgt durch Granithochborde. Im Abschnitt von
der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße wird der Gehweg auf der südwestlich der
Fahrbahn gelegenen Seite in einer durchschnittlichen Breite von 1,50m
hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze wird mit
Mosaikpflaster befestigt. Der Streifen zwischen Gehweg und Fahrbahn wird begrünt.
Die erforderlichen Baumfällungen sind durch Neupflanzungen zu ersetzen.
Im Abschnitt von der Luchstraße bis zum
Glascontainerplatz wird der Gehweg auf
der südwestlich der Fahrbahn gelegenen Seite in einer durchschnittlichen Breite
von 1,50 m plus 0,50 m Sicherheitsstreifen hergestellt.
Im Abschnitt von der Luchstraße bis zur Brücke über den Stadtluchgraben auf der nordöstlich
der Fahrbahn gelegenen Seite wird der Gehweg in einer durchschnittlichen Breite
von 1,50 m zuzüglich eines 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen hergestellt. Der
Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze und Gehweg wird mit Mosaikpflaster
befestigt.
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Die
Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und
werden in Betonsteinpflaster hergestellt.
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Die Teileinrichtung
Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und
verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen
Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem
energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Schulstraße
und Straße Im Luch im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Brücke über
den Stadtluchgraben kann gemäß § 10 der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den
beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende
Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des
Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow
Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages
erstellt.
Abstimmung: 18 Dafür: 18 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0