Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage bestehend aus:

-          Schulstraße im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße und 

-          die Straße Im Luch im Abschnitt von der Luchstraße bis zur Brücke über den Stadtluchgraben

erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Haupterschließungsstraße ausgebaut.

 

Der Neubau der Brücke über den Stadtluchgraben in der Straße Im Luch wurde im Jahr 2004 beendet. Die Brücke stellt die Abgrenzung zwischen den § 34  (auch Innenbereich genannt) und § 35 (Bauen im Außenbereich – kurz Außenbereich genannt) dar.

  

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasser-Kanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den „Stadtluchgraben“. Vor dem Auslauf ist eine Sedimentationsanlage einzubauen. Ein Teil des Oberflächenwassers der Luchstraße wird mittels RW-Kanal in Richtung Liebknechtstraße in den vorhandenen RW-Kanal der Liebknechtstraße eingebunden.

-          Die Teileinrichtung Gehweg wird einseitig der Fahrbahn in Betonsteinpflaster mit einem den Richtlinien entsprechenden Unterbau hergestellt. Die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt durch Granithochborde. Im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Luchstraße wird der Gehweg auf der südwestlich der Fahrbahn gelegenen Seite in einer durchschnittlichen Breite von 1,50m hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze wird mit Mosaikpflaster befestigt. Der Streifen zwischen Gehweg und Fahrbahn wird begrünt. Die erforderlichen Baumfällungen sind durch Neupflanzungen zu ersetzen.

Im Abschnitt von der Luchstraße bis zum Glascontainerplatz wird der Gehweg  auf der südwestlich der Fahrbahn gelegenen Seite in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m plus 0,50 m Sicherheitsstreifen hergestellt.

Im Abschnitt von der Luchstraße bis zur Brücke  über den Stadtluchgraben auf der nordöstlich der Fahrbahn gelegenen Seite wird der Gehweg in einer durchschnittlichen Breite von 1,50 m zuzüglich eines 0,50 m breiten Sicherheitsstreifen hergestellt. Der Oberstreifen zwischen Grundstücksgrenze und Gehweg wird mit Mosaikpflaster befestigt.

-          Die Grundstückszufahrten erhalten einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Schulstraße und Straße Im Luch im Abschnitt von der Liebknechtstraße bis zur Brücke über den Stadtluchgraben  kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.

 


Abstimmung: 18                   Dafür:   18           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0