Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses der Kreisstadt Beeskow stimmen der
Befreiung von den Festsetzungen der Satzung zur Gestaltung des historischen
Stadtkerns in folgendem Punkt zu:
Gemäß § 5 Nr. 6 dürfen Dachflächenfenster nur auf den vom öffentlichen Verkehrsraum aus der Fußgängerperspektive nicht einsehbaren Dachflächen eingebaut werden. Der Eigentümer plant im rückwärtigen Bereich die Erweiterung einer vorhandenen Gaube und 3 Dachflächenfenster im Hauptgebäude und 4 Dachflächenfenster im Nebengebäude.
Abstimmung: 9 Dafür: 9 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Sachk. Einw.: 5 Dafür: 5 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0