Beschlussvorschlag:
1.
Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB ein
Bebauungsplan aufgestellt.
2.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in
Form einer 2-wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur
Erörterung der Planung durchgeführt.
Das Planverfahren kann nur abgeschlossen werden, wenn der Teilregionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree diese Fläche als Windeignungsfläche ausweist.
Abstimmung: 10 Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0