Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Erschließungsanlage Ostvorstadt im Abschnitt von der Adrianstraße bis zur Grenze des Sanierungsgebietes in Richtung Ringstraße gesehen, erneuert, erweitert und verbessert wird.

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

 

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen RStO 12, in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen der RStO 12  entsprechenden Unterbau. Sie wird in einer durchschnittlichen Breite von  4 m mit Betonsteinpflaster befestigt und erhält beidseitig einen Bankettstreifen in einer durchschnittlichen Breite von 0,50 m.

 

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung erfolgt mittels Straßenabläufe, die an einen unterirdisch verlegten Regenwasserkanal angeschlossen werden. Der Auslauf erfolgt in den „Walkmühlengraben“.

 

-          Die Grundstückszufahrten erhalten einen der RStO 12 entsprechenden Unterbau und werden in Betonsteinpflaster hergestellt.

 

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung   wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und die Leuchten mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Ostvorstadt im Abschnitt von der Adrianstraße bis zur Grenze des Sanierungsgebietes in Richtung Ringstraße gesehen kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.

 


Abstimmung: 18                   Dafür: 17              Dagegen: 0         Enthaltungen: 0

                                                                    Ausschluss wegen Befangenheit: 1 (Hr. Birnack)