Sitzung: 02.05.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/015/2017/I
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. G 10 „Industriegebiet
Hufenfeld“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Die
Erweiterung des Geltungsbereiches ist im Lageplan dargestellt.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Planauslage mit
Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.
Abstimmung: 18 Dafür: 18 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0