Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordneten der Kreisstadt Beeskow beschließen die Einleitung der Änderung Nr. 66 des Flächennutzungsplanes der Stadt Beeskow im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. K 5 „Windpark Görzig-Ost“. Die Fläche soll als Fläche für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Gleichzeitig wird die Fläche innerhalb dieses Bereiches weiterhin als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Waldfläche verbleiben.

Das Änderungsverfahren kann nur abgeschlossen werden, wenn der Teilregionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland – Spree diese Fläche als Windeignungsgebiet ausweist. 


Abstimmung: 18                   Dafür: 16              Dagegen: 0         Enthaltungen: 2