Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

1. Für den im Lageplan dargestellten Bereich wird nach § 2 abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.

2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer 2 – wöchigen Planauslage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.

 

Das Planverfahren kann nur abgeschlossen werden, wenn der Teilregionalplan der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland- Spree diese Fläche als Windeignungsgebiet ausweist. 


Abstimmung: 18                   Dafür: 16              Dagegen: 0         Enthaltungen: 2