Beschlussvorschlag:
Die
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Beeskow beschließen den
Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 54 im Parallelverfahren mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. G 13 „Photovoltaikanlage Rieselfelder“.
Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Datum der Auslegung sind mindestens
eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis, dass Anregungen
während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Der
Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmung: 10 Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0