Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die Bornower Feldstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.

 

Die Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.

-          Die Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 12 in Betonsteinpflaster hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird im Bereich der vorhandenen beidseitigen Bebauung (Länge ca. 470 m) in einer durchschnittlichen Breite von 4,75 m zuzüglich 0,75 m breitem Bankettstreifen hergestellt. Weiterführend bis zum Ende (Straßenmeisterei) wird die Fahrbahn in einer Länge von ca. 200 m mit einer durchschnittlichen Breite von 3,25 m zuzüglich 0,75 m breitem Bankettstreifen ausgebaut. Der die Fahrbahn querende Durchlass wird erneuert. Er erhält eine Nennweite DN 1000 und wird als Betonrohr mit Böschungsstücken verlegt. Die Fahrbahn wird zum Durchlass hin  mit einem Geländer abgesichert. 

-          Die Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird so hergestellt, dass das Oberflächenwasser im Bereich der beidseitigen Bebauung beidseitig der Fahrbahn in die dafür vorgesehenen Mulden versickern kann. Weiterführend bis zum Ende (Straßenmeisterei) wird die Entwässerungsmulde einseitig hergestellt. Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenzen heran wird als Rasenfläche ausgebildet.

-          Die Teileinrichtung Beleuchtung wird erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Bornower Feldstraße im Abschnitt von der Bornower Dorfstraße (B 246) bis zur Straßenmeisterei Bornow kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten.

Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt.

 

Alle bisherigen, die Baumaßnahme betreffenden Beschlüsse werden hiermit aufgehoben.

 


Abstimmung: 9                                    Dafür:   6              Dagegen: 1         Enthaltungen: 2

Sachk. Einw.: 5                                      Dafür: 4                Dagegen: 0         Enthaltungen: 1