Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 13 „Photovoltaikanlage
Rieselfelder“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB
aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
Abstimmung: 10 Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0