Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass die
Bornower Feldstraße erneuert, erweitert und verbessert wird.
Die
Erschließungsanlage wird als Anliegerstraße ausgebaut.
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Die
Teileinrichtung Fahrbahn wird gemäß der RStO 12 in Betonsteinpflaster
hergestellt und erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Sie wird
im Bereich der vorhandenen beidseitigen Bebauung (Länge ca. 470 m) in einer
durchschnittlichen Breite von 4,75 m zuzüglich 0,75 m breitem Bankettstreifen
hergestellt. Weiterführend bis zum Ende (Straßenmeisterei) wird die Fahrbahn in
einer Länge von ca. 200 m mit einer durchschnittlichen Breite von 3,25 m
zuzüglich 0,75 m breitem Bankettstreifen ausgebaut. Der die Fahrbahn querende
Durchlass wird erneuert. Er erhält eine Nennweite DN 1000 und wird als
Betonrohr mit Böschungsstücken verlegt. Die Fahrbahn wird zum Durchlass
hin mit einem Geländer abgesichert.
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Die
Teileinrichtung Entwässerungseinrichtung für die Oberflächenentwässerung wird
so hergestellt, dass das Oberflächenwasser im Bereich der beidseitigen Bebauung
beidseitig der Fahrbahn in die dafür vorgesehenen Mulden versickern kann.
Weiterführend bis zum Ende (Straßenmeisterei) wird die Entwässerungsmulde
einseitig hergestellt. Die verbleibende Fläche bis an die Grundstücksgrenzen
heran wird als Rasenfläche ausgebildet.
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Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird erneuert, erweitert und verbessert. Es werden
neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ
Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED)
ausgestattet.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Bornower
Feldstraße im Abschnitt von der Bornower Dorfstraße (B 246) bis zur
Straßenmeisterei Bornow kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von
Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt
Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind
entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten.
Im
Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung
über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des
voraussichtlichen Beitrages erstellt.
Alle
bisherigen, die Baumaßnahme betreffenden Beschlüsse werden hiermit aufgehoben.
Abstimmung: 7 Dafür: 4 Dagegen: 0 Enthaltungen: 3