Beschlussvorschlag:
§ 8 der Geschäftsordnung wird um einen Absatz 7 mit folgendem Wortlaut ergänzt: „Beschiedene Beschlüsse dürfen nur mit einer zeitlichen Verzögerung von ……. wieder zur Vorlage in den Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Stadtverordnetenversammlung gebracht werden.“
Abstimmung: 10 Dafür: 6 Dagegen: 3 Enthaltungen: 1
Wortprotokoll:
In
einer ersten Abstimmung wurde beschlossen, der SVV eine Wiedervorlagefrist
vorzuschlagen. Bei den weiteren Abstimmungen zur Dauer der Frist (3,4,5, oder 6
Monate) ergab sich keine Mehrheit.