Detlef-Dirk Kolbe hatte eine Anfrage und Beschwerde zum Grundstück neben der Fürstenwalder Straße 6 (siehe Anlage). Er hat kein Verständnis für das Handeln der Verwaltung, die das Grundstück für einen Quadratmeterpreis von 9,50 € (ihm wurden

50,00 € pro m² angeboten) an Bumerang verkauft hat. Der BM und Kämmerer Herr Schulze führten aus, dass das aktuelle Anliegen sehr überraschend kommt, da Herrn Kolbe bereits 2012 ein Pachtvertrag für eine Teilfläche des Nachbargrundstückes übersandt wurde, den er aber nicht unterschrieben hat. Aufgrund der eigentumsrechtlichen Fragen, wird es nähere Erläuterungen im nicht öffentlichen Teil geben. Die Angaben von Herrn Kolbe zum Kauf entsprechen nicht der Wahrheit. Das Grundstück wird seit mehreren Jahren zum Verkauf angeboten. Basis der aktuellen Gespräche mit einem Interessenten ist eine Baulandfläche von ca. 1.300 m² x 40,00 € (Bodenrichtwert) abzgl. ca. 5.000,00 € für den Rückbau der Betonplatten.

 

Herr Lehmann Luchstr. 13 nahm Bezug auf die Beratungen zur BV/057/2017/I (Straßenausbau Luchstraße II) und kritisierte, dass gegenüber der vorherigen Beschlussfassung nun die Kanalerneuerung mit aufgenommen wurde. Dadurch stiegen die Kosten der Maßnahme deutlich, obwohl der Nachweis, dass der vorhandene Kanal erneuert werden müsse, nicht ausreichend geführt wurde. Der BM wies darauf hin, dass der Kanalausbau unstrittig sei und es bei der Vorlage um das veränderte Bauprogramm für diesen Abschnitt der Luchstr. gehe. Der Kämmerer ergänzte, dass die Erneuerung des Regenkanals in der Beschlussfassung vom vergangenen Jahr vergessen wurde. Dabei handle es sich aber ausschließlich um einen Schreibfehler. Bei allen Planungen in der Verwaltung und den Varianten des Planungsbüros ist der Kanal immer Gegenstand gewesen. Bei der letzten Befragung der Eigentümer wurde nochmal deutlich auf den Regenkanal in beiden Varianten (Gehweg oder Straße) hingewiesen.

 

Frau Zach fragte an, ob sie durch den B-Plan und die Neuordnung der Grundstücke Am Mühlenberg ihren gepachteten Garten verlieren würde. Dies hätte der jetzige Eigentümer ihr gegenüber deutlich gemacht. Der Kämmerer verwies auf mehrere Gespräche mit dem Ehemann von Frau Zach und kündigte an, nach Beschlussfassung durch die SVV mit den Betroffenen Gespräche zur weiteren Verfahrensweise zu führen.

 

Herr Heise äußerte Kritik zum geplanten Ausbau der Bornower Feldstraße. Der Verbindungsweg nach Kohlsdorf müsste offen gehalten werden und die Straße sei auch als Haupterschließungsstraße auszuweisen. Der Vorsitzende der SVV verwies auf die Beratung zu diesem TOP.