Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt das Ausbauprogramm in der  Luchstraße (II), im Abschnitt von der Rouanetstraße  bis zum Wiesenring.

In diesem Abschnitt erfolgt die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung beider Gehwege (Bereiche mit Kleinpflaster und Betongehwegplatten)  und der Grundstückszufahrten einschließlich Unterbau parallel zur Fahrbahn. Die Beleuchtung wird ebenfalls erneuert, erweitert und verbessert. Weiterhin werden der RW-Kanal und die Fahrbahn erneuert, erweitert und verbessert. Die Luchstraße wird in diesem Abschnitt als Haupterschließungsstraße eingestuft.

 

Die Gehwege werden in einer durchschnittlichen Breite von 2,0 m hergestellt. Die Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt und erhält einen der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2012) entsprechenden Unterbau. Sofern Baumfällungen erforderlich sind, sind Ersatzpflanzungen zu erbringen.

 

Die Grundstückszufahrten und –zuwegungen werden ebenfalls mit Betonsteinpflaster befestigt und erhalten einen der RStO 12 entsprechenden Unterbau. 

 

Die Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.

 

Der RW-Kanal wird erneuert, erweitert und verbessert. Vor dem Auslauf in den Stadtluchgraben wird eine Sedimentationsanlage eingebaut.

 

Die Fahrbahn wird ebenfalls erneuert, erweitert und verbessert. Sie erhält einen den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Die Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt.

 

Der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Luchstraße (II) im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring kann gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages erstellt, die mit dem abschließenden Beitragsbescheid verrechnet werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow hebt den bisherigen Ausbaubeschluss mit der Nummer BV/ 015/2015/ I vom 17.03.2015 auf.

 


Abstimmung: 19                   Dafür: 12              Dagegen: 2         Enthaltungen: 5