Sitzung: 11.07.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/057/2017/I
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt das
Ausbauprogramm in der Luchstraße (II),
im Abschnitt von der Rouanetstraße bis
zum Wiesenring.
In
diesem Abschnitt erfolgt die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung beider
Gehwege (Bereiche mit Kleinpflaster und Betongehwegplatten) und der Grundstückszufahrten einschließlich
Unterbau parallel zur Fahrbahn. Die Beleuchtung wird ebenfalls erneuert,
erweitert und verbessert. Weiterhin werden der RW-Kanal und die Fahrbahn
erneuert, erweitert und verbessert. Die Luchstraße wird in diesem Abschnitt als
Haupterschließungsstraße eingestuft.
Die
Gehwege werden in einer durchschnittlichen Breite von 2,0 m hergestellt. Die
Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt und erhält einen der RStO 12
(Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen 2012)
entsprechenden Unterbau. Sofern Baumfällungen erforderlich sind, sind
Ersatzpflanzungen zu erbringen.
Die
Grundstückszufahrten und –zuwegungen werden ebenfalls mit Betonsteinpflaster
befestigt und erhalten einen der RStO 12 entsprechenden Unterbau.
Die
Teileinrichtung Beleuchtung wird im Zuge der straßenbaulichen Maßnahme
erneuert, erweitert, und verbessert. Es werden neue Kabel verlegt und neue
Masten mit dekorativen Leuchten aufgestellt (Typ Chemnitz). Die Leuchten werden
mit einem energiesparenden Leuchtmittel (LED) ausgestattet.
Der
RW-Kanal wird erneuert, erweitert und verbessert. Vor dem Auslauf in den
Stadtluchgraben wird eine Sedimentationsanlage eingebaut.
Die
Fahrbahn wird ebenfalls erneuert, erweitert und verbessert. Sie erhält einen
den Richtlinien entsprechenden Unterbau. Die Oberfläche wird mit
Betonsteinpflaster befestigt.
Der
Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Luchstraße
(II) im Abschnitt von der Rouanetstraße bis zum Wiesenring kann gemäß § 10 der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden. Den
beitragspflichtigen Grundstückseigentümern sind entsprechende
Ablösevereinbarungen anzubieten. Im Falle der Nichtinanspruchnahme des
Ablöseangebotes werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow
Voraus-leistungsbescheide in Höhe von 90 v.H. des voraussichtlichen Beitrages
erstellt, die mit dem abschließenden Beitragsbescheid verrechnet werden.
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow hebt den bisherigen
Ausbaubeschluss mit der Nummer BV/ 015/2015/ I vom 17.03.2015 auf.
Abstimmung: 19 Dafür: 12 Dagegen: 2 Enthaltungen: 5