Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmung: 8 Dafür:
8 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Sachk. Einw.: 6 Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0