Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 21 „Südwald“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. 


Abstimmung: 8                                    Dafür: 8                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0

Sachk. Einw.: 6                                      Dafür: 6                Dagegen: 0         Enthaltungen: 0