Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt den Entwurf der
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 56 im Parallelverfahren mit dem
Bebauungsplan Nr. W 21 „Südwald“. Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Abstimmung: 10 Dafür: 10 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0