Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Beeskow beschließt den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 56 im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. W 21 „Südwald“. Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. 


Abstimmung: 10                   Dafür: 10              Dagegen: 0         Enthaltungen: 0