Sitzung: 07.11.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/059/2017/I
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 22 „Wohnen in Radinkendorf Süd“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Frau Dr. Niederstraßer wies darauf hin, dass auf Seite 34 eine fehlerhafte Straßenbezeichnung vorliegt. Die Vorlage wird dahingehend korrigiert.
Abstimmung: 18 Dafür: 18 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0