Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. W 22 „Wohnen in Radinkendorf Süd“ wird gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 BauGB aufgefordert, ihre Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. 


Frau Dr. Niederstraßer wies darauf hin, dass auf Seite 34 eine fehlerhafte Straßenbezeichnung vorliegt. Die Vorlage wird dahingehend korrigiert.   


Abstimmung: 18                   Dafür:   18           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0