Sitzung: 26.03.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/036/2014/BM
Beschlussvorschlag:
§ 8 der Geschäftsordnung wird um einen Absatz 7 mit folgendem Wortlaut ergänzt: „Beschiedene Beschlüsse dürfen nur mit einer zeitlichen Verzögerung von 6 Monaten wieder zur Vorlage in den Haupt- und Finanzausschuss bzw. die Stadtverordnetenversammlung gebracht werden.“
Der
Abgeordnete Scholz schlägt eine Frist von drei Monaten vor. Der Abgeordnete
Rudolph beantragt eine sechsmonatige Frist. Der Vorsitzende lässt über den
weitergehenden Antrag von Herrn Rudolph abstimmen.
Abstimmung: 17 Dafür: 13 Dagegen: 3 Enthaltungen: 1
Abstimmung: 17 Dafür: 13 Dagegen: 2 Enthaltungen: 2