Herr Lenhardt sprach an, dass die Beschilderung des Kreisverkehrs am Ostkreuz nicht den Regelungen der Straßenverkehrsordnung entspricht. Weiterhin regte er an, am Kreisel Poststraße die Anordnung von Fußgängerüberwegen zu prüfen. Ebenso regte er an, an der Radinkendorfer Straße die Ausweisung von Baugrundstücken auf der linken Seite zu prüfen. Er erbat Auskunft wie die touristische Nutzung der Ferienwohnung im Spreepark erfolgt. Weiterhin wollte er vom BM wissen, was die gesetzliche Grundlage für das Erfordernis eines Gehweges an der Bornower Feldstraße ist, wenn man dort nach der Baumaßnahme den Durchgangsverkehr gestatten würde.

Herr Schulze kündigte an, dass man Ralf Becker zum nächsten HFA einladen wird, um die Fragen zur touristischen Nutzung zu beantworten. Der BM ging auf das Thema Bornower Feldstraße ein und verwies auf den Beschluss der SVV vom Juli 2017. Eine gesetzliche Grundlage für den Bau eines Gehweges bei Zulassung des Durchgangsverkehres gäbe es nicht, sie sei aber aus Gründen der Verkehrssicherheit sicherlich geboten.