Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt den Straßenausbau für den Gehweg -Radfahrer frei- in der Bornower Dorfstraße.

Sie befürworten die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung sowie die Herstellung eines Gehweges -Radfahrer frei.

 

Der Gehweg -Radfahrer frei- wird einseitig, südlich der Fahrbahn der Bornower Dorfstraße, innerhalb der  Ortslage, in einer durchschnittlichen Breite von 2,50 m hergestellt. In den Bereichen, in denen der Gehweg unmittelbar an der Fahrbahn entlang führt, wird der Gehweg um einen 0,5 m breiten Sicherheitsstreifen verbreitert. Die Oberfläche wird mit Betonsteinpflaster befestigt und erhält einen der RStO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen) entsprechenden Unterbau.

 

Die Begrünung in Form von Baumpflanzungen erfolgt vorzugsweise straßenbegleitend bzw. in unmittelbarer Nähe des Gehweges auf den öffentlichen Grünflächen in der Bornower Dorfstraße. Darüber hinaus können die Ersatzpflanzungen auf Grundstücken Dritter (Anlieger) bei Anrechnung auf die Beitragslast erfolgen.

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage wird erneuert, erweitert und verbessert. Es werden neue Masten mit energiesparendem Leuchtmittel (LED) aufgestellt.

 

Die Oberflächenentwässerung wird teilweise unterirdisch geführt. Das Oberflächenwasser wird  im Kanal gesammelt und über Rohrleitungen in einen entsprechenden Vorfluter abgeleitet und teilweise über die Fahrbahn in den gegenüberliegenden Graben zur Versickerung abgeleitet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Bornower Dorfstraße gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a  KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow abgelöst werden kann.

Den Beitragspflichtigen sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten.

Im Falle der Nichtinanspruchnahme der Ablösevereinbarung werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v. H. des voraussichtlichen Beitrages erhoben. 


Abstimmung: 17                   Dafür:   12           Dagegen: 0         Enthaltungen: 5