Sitzung: 26.03.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/039/2014/II
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow
beschließt den Straßenausbau für den Gehweg -Radfahrer
frei- in der Bornower Dorfstraße.
Sie
befürworten die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung sowie die
Herstellung eines Gehweges -Radfahrer frei.
Der
Gehweg -Radfahrer frei- wird einseitig, südlich der Fahrbahn der
Bornower Dorfstraße, innerhalb der Ortslage, in einer durchschnittlichen Breite
von 2,50 m hergestellt. In den Bereichen, in denen der Gehweg unmittelbar an
der Fahrbahn entlang führt, wird der Gehweg um
einen 0,5 m breiten Sicherheitsstreifen verbreitert. Die Oberfläche wird mit
Betonsteinpflaster befestigt und erhält einen der RStO
(Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaues von Verkehrsflächen) entsprechenden
Unterbau.
Die
Begrünung in Form von Baumpflanzungen erfolgt vorzugsweise straßenbegleitend bzw. in
unmittelbarer Nähe des Gehweges auf den öffentlichen Grünflächen in der Bornower
Dorfstraße. Darüber hinaus können die Ersatzpflanzungen
auf Grundstücken Dritter (Anlieger) bei
Anrechnung auf die Beitragslast erfolgen.
Die
Straßenbeleuchtungsanlage wird erneuert, erweitert und verbessert.
Es werden neue Masten mit energiesparendem Leuchtmittel (LED) aufgestellt.
Die
Oberflächenentwässerung wird teilweise
unterirdisch geführt. Das Oberflächenwasser wird im Kanal gesammelt und über Rohrleitungen in einen
entsprechenden Vorfluter abgeleitet und teilweise über die Fahrbahn in den
gegenüberliegenden Graben zur Versickerung abgeleitet.
Die
Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow beschließt, dass der Beitrag für die straßenbauliche Maßnahme der Erschließungsanlage Bornower Dorfstraße gemäß § 10 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow
abgelöst werden kann.
Den
Beitragspflichtigen sind entsprechende Ablösevereinbarungen anzubieten.
Im Falle der Nichtinanspruchnahme der Ablösevereinbarung werden gemäß § 9 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §§ 8 und 10 a KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Beeskow Vorausleistungsbescheide in Höhe von 90 v. H. des voraussichtlichen Beitrages erhoben.
Abstimmung: 17 Dafür: 12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 5