Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow trifft gemäß § 80 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) folgende Wahlprüfentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Beeskow am 24.09.2017 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig. 


Abstimmung: 16                   Dafür:   15           Dagegen: 0         Enthaltungen: 0

                                                                    Ausschluss wegen Befangenheit: 1 (BM)