Sitzung: 27.02.2018 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/107/2018/BM
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Beeskow trifft gemäß § 80 Absatz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) folgende Wahlprüfentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Beeskow am 24.09.2017 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Abstimmung: 16 Dafür: 15 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Ausschluss
wegen Befangenheit: 1 (BM)