Der BM informiert, dass auf Grund artenschutzrechtlicher Belange eine räumliche Verschiebung des B-Plangebietes Südwald erforderlich wird. Der Schutz seltener Flederarten ließe ansonsten eine Umsetzung dieses B-Planes nicht zu, weil die Naturschutzbehörde dem nicht zustimmen würde. In einer Sondersitzung am 10.04.18 muss die SVV eine Neuauslage beschließen.