Beschlussvorschlag:
1.
Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den vorgebrachten Anregungen wird
gemäß Anlage 1 zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit, die Stellungnahmen abgegeben
haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. W 3 „Vorheider Weg“ wird nach § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
4. Der Begründung wird zugestimmt.
Abstimmung: 6 Dafür: 6 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Sachk. Einw.: 5 Dafür: 5 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0