Die Architektin, Frau Stahmann, stellte für den potentiellen Erwerber und Investor das Projekt zur Bebauung des Grundstücks Bodelschwinghstr. 4 vor. Hier gibt es mehrere Zwänge und Beschränkungen durch Brandschutz und Denkmalschutz, so dass die Erfüllung der Forderungen der Bauordnung nur mit Kompromissen möglich ist. Um die Belichtung im Dachgeschoss zu ermöglichen, ist eine Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung hinsichtlich der Gaubenbreite erforderlich. Die Mitglieder des Bauausschusses haben dieser Befreiung zugestimmt.